Allgemeine
Geschäftsbedingungen
## Schwimmschule Aqua Light Tamara Liechti.
### Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über die Website der Schwimmschule Aqua Light oder direkt bei der Kursleitung.
Mit der Anmeldung wird der Kursplatz verbindlich reserviert. Die Kursbestätigung erfolgt vor Kursbeginn per E-Mail.
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### Kommunikation
Absenzen und wichtige Mitteilungen sind möglichst frühzeitig per SMS oder WhatsApp an die Kursleitung zu melden.
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### Kursgebühren
• Die Kursgebühren sind fristgerecht zu bezahlen.
• Bei ausstehender Zahlung kann die Kursteilnahme verweigert werden.
• Die Kurskosten verstehen sich exklusive Badeeintritt, sofern nicht anders angegeben.
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### Kursausfälle
Bei Kursausfällen aufgrund höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Dazu zählen insbesondere:
• behördliche Anordnungen
• Schliessungen von Badeanlagen
• technische Störungen
• Naturereignisse
• Feuer oder vergleichbare Ereignisse
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### Absenzen
Nicht besuchte Lektionen können weder nachgeholt noch zurückerstattet werden.
Ein Anspruch auf Preisreduktion oder Rückerstattung besteht nicht.
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### Durchführung der Kurse
Die Schwimmschule Aqua Light behält sich vor:
• Kurse bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen,
• Kurse zeitlich anzupassen oder zu verschieben,
• eine Ersatzlehrperson einzusetzen.
Ferien-Intensivkurse im Freibad finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Bei Gewitter oder anderen sicherheitsrelevanten Wetterbedingungen wird ein alternatives Programm durchgeführt.
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### Verhalten und Sicherheit
Den Anweisungen der Kursleitung ist jederzeit Folge zu leisten.
Teilnehmende, die:
• Sicherheitsregeln missachten,
• den Unterricht erheblich stören,
• andere Personen gefährden,
können ohne Rückerstattung vom Kurs ausgeschlossen werden.
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### Badeanlage
Zusätzlich zu den Kursregeln gelten die Haus- und Badeordnungen der jeweiligen Anlage.
Eltern dürfen ihre Kinder bis zum vereinbarten Treffpunkt begleiten. Für den Zutritt zur Badeanlage gelten die Vorschriften des jeweiligen Bades.
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### Haftung und Versicherung
Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.
Mit der Anmeldung bestätigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, dass ihr Kind gesundheitlich in der Lage ist, am Schwimmunterricht teilzunehmen.
Gesundheitliche Einschränkungen oder Besonderheiten sind der Schwimmschule vor Kursbeginn mitzuteilen.
Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände übernimmt die Schwimmschule Aqua Light keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
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### Aufsichtspflicht
Die Verantwortung der Eltern besteht vor Beginn und nach Ende der Kurslektion.
Die Kinder sind pünktlich am vereinbarten Treffpunkt abzugeben und wieder abzuholen.
Während der offiziellen Kurszeit liegt die Aufsichtspflicht bei der Schwimmlehrperson.
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### Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist Balsthal (SO), soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen etwas anderes vorsehen.
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*Stand: August 2026*